Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 555/12 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in ST 1598 vom 3.9.2021 angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden K reuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L3019 in Richtung Riedberg - Einmündung Altenhöferallee in die L3019 (beide Richtungen) - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ), - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen) - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen) Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenbergallee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Stauffenbergallee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. OM 333 regte in Punkt 5 die Beschleunigung der Buslinie an und dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 511/12 Betreff: Gehwegparken mit Verkehrszeichen (VZ) 315 nach StVO Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" zwischen "In der Wink" und "An der Landwehr" parken auf dem Gehweg nach dem Zeichen 315 ganz oder halb - wenn zulässig und möglich - eingerichtet werden kann. (Zeichnung: privat) Begründung: Da in dem Bereich der Straße "Am Hopfenbrunnen" ein erheblicher Parkdruck herrscht, könnte bei den vorhandenen Gehwegbreiten ein legales Gehwegparken für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5451 2024 Die Vorlage OF 511/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um den Bereich Kalbacher Hauptstraße 53 ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 450/12 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit den zuständigen Ämtern wie u. a. dem ASE, dem Ordnungsamt, der Landespolizei unter Beteiligung des Ortsbeirates einen Ortstermin zu vereinbaren, um 1. die Zu- und Einfahrten aus und in die Straßen "Habichtsweg" und "Sperberweg" so zu sichern, dass ein uneingeschränkter Blick in die Straße "An der Bergstraße" möglich wird und 2. Maßnahmen zu prüfen, die auch die Geschwindigkeit reduzieren. Begründung: Im Kurven-Kreuzungsbereich der o. g. Straßen wird in der Regel so geparkt, dass erst viel zu spät Fahrzeuge und vor allen Fahrräder wahrgenommen werden, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Nach § 12 StVO ist ein Abstand zur eigentlichen Krümmung/Schnittpunkt von 5 m in beide Richtungen einzuhalten. Bei Missachtung ist dies sogar ein Bußgeldtatbestand von 35 €. Zwar sollte dies den Fahrzeughaltern bekannt sein, doch leider wird dies nicht eingehalten. Eine Markierung könnte an diesen Stellen für Abhilfe sorgen und das Unrechtbewusstsein steigern. Durch das starke Gefälle der Straße wird auch häufig ein Geschwindigkeitsübertritt (von 30km/h) wahrgenommen, was auch eine Gefahr für Fußgänger*innen darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 450/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 13.10.2023, OI 36 entstanden aus Vorlage: OF 441/12 vom 29.09.2023 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L 3019 mit der Straße Am Weißkirchener Berg zum Sportplatz des FC Kalbach in "Zum Gickelhahn" zu benennen, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends") Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse Am Hopfenbrunnen 51 behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nordnordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 18.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 441/12 Betreff: Straßenbenennung "Zum Gickelhahn" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Weg von der Kreuzung der L3019 mit der Straße "Am Weißkirchener Berg" zum Sportplatz des FC Kalbach den Namen Zum Gickelhahn zu geben, durch ein Straßenschild kenntlich zu machen, die üblichen Kartendienste zu informieren und für die dortigen Liegenschaften (insbesondere "Kleintierzüchterverein Kalbach" und "BeeFriends" Hausnummern zu vergeben. Das Vereinsgelände des FC Kalbach soll hingegen die Adresse "Am Hopfenbrunnen 51" behalten, um die Anfahrt zum dortigen Parkplatz nicht zu erschweren. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebung Begründung: Der genannte Weg ist bislang unbenannt, hat aber mehrere Anlieger, zu denen auch immer wieder Ortsfremde Personen gelangen wollen. Eine Adresse mit Straßenname und Hausnummer erleichtert die Navigation erheblich. Der Name "Gickelhahn" ist ein alter Flurname der Gemarkung Kalbach (nord-nordöstlich des Ortskerns), der auf diese Weise für die Zukunft gesichert wird. Auch wenn der Weg nicht genau in der alten Flur liegt, erscheint dieser Name passender als die Alternative "Bauwiesen", welche sonst zu Missverständnissen über etwaige Bauplanungen führen könnte. Auszug aus der "General-Karte von der consolidierten Gemarkung Kalbach", 1875 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 36 2023 Die Vorlage OF 441/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 442/12 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an vier möglichen Standorten (U-Bahn Station Riedberg, Riedbergplatz, Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" und Park und Ride Station Kalbach unter Beteiligung des OBR 10) Leihräder aufzustellen. Begründung: Mit der ST 1757 vom 17.08.2023 teilt der Magistrat mit, "dass die Deutsche Bahn (DB) das Produkt "Call a Bike" nur noch in Stadtteilen generell anbietet, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann". Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung steht, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 442/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4897 2023 Die Vorlage OF 442/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: U-Bahn-Station "Riedberg" Riedbergplatz Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station Kalbach (unter Beteiligung des Ortsbeirates 10)" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 366/12 Betreff: Beleuchtung der Straße Am Hopfenbrunnen (Wirtschaftsweg) parallel der L 3019 vom FC Kalbach bis Ampelanlage Am Weißkirchner Berg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob eine landschaftsverträgliche Beleuchtung entlang des Wirtschaftsweges parallel zur L3019 von der Sportanlage des FC Kalbach vorbei an der Kleintierzuchtanlage bis hin zur Lichtsignalanlage am Übergang zur Straße "Am Weißkirchner Berg" errichtet werden kann. Begründung: In den Abendstunden, an denen zahlreiche Trainingseinheiten der Jugendmannschaften des FC Kalbach stattfinden, kommen die Kinder und Jugendlichen bisher fußläufig oder per Fahrrad nur im Dunklen zur Sportanlage, da keinerlei Beleuchtung auf dem Weg vorhanden ist. Das Gleiche gilt auch für die Besucher*innen bzw. Nutzer*innen der Kleingärten und des Kleintierzuchtverein Kalbach. Dies stellt aufgrund der motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen eine unnötige Unfall- bzw. Verletzungsgefahr für die Fußgänger*innen/Fahrradfahrer*innen dar. Der Wirtschaftsweg ist insgesamt in einem sehr schlechten Zustand und birgt in sich schon ein großes Gefahrenpotential. Auch ein Ausweichen vor den entgegenkommenden Autos ist aufgrund der geringen Breite des Weges kaum möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2023, OF 342/12 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Im Wiesengrund" Der Magistrat wird gebeten, die Straße "Im Wiesengrund" als verkehrsberuhigten Bereich ("Spielstraße") auszuweisen. Geeignete Parkplätze im Straßenverlauf können (ggf. auf wechselnden Fahrbahnseiten) markiert werden. Begründung: Die Straße "Im Wiesengrund" ist eine kurze Straße mit ausschließlichem Anwohnerverkehr. Trotz der geringen Länge wird dort vergleichsweise oft mit nicht ausreichend angepasster Geschwindigkeit gefahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3474 2023 Die Vorlage OF 342/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 335/12 Betreff: Begrünung der Fläche hinter der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fläche hinter der Bushaltestelle "Am Weißkirchener Berg" in Fahrtrichtung Nordwestzentrum zu entsiegeln und zu begrünen (analog des Programms "Green it up"). Quelle Bild: privat Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, Gießpatenschaften zu organisieren. Begründung: Die Entsiegelung von zugepflasterten oder zubetonierten Flächen spielt eine zunehmend wichtige Rolle bei der Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen. Dafür wurde das oben genanntes Programm ins Leben gerufen. Die Teilnahme am Projekt ist jedoch nur Bürgern, nicht aber dem Ortsbeirat als Gremium möglich. Daher wird der Magistrat gebeten, die Fläche zu entsiegeln und zu begrünen. Außerdem befindet sich die Fläche in einer dunkelorangenen Zone laut dem Klimaatlas der Stadt Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3291 2022 Die Vorlage OF 335/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2022, OF 305/12 Betreff: Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich der Kreuzung/Ausfahrt "Am Weißkirchner Berg"/"Am Hopfenbrunnen" in Höhe des Hauses "Am Weißkirchner Berg" 21 (s. Pfeil) einen Verkehrsspiegel anzubringen, um eine sichere Ausfahrt von der Straße "Am Hopfenbrunnen" in die Straße "Am Weißkirchner Berg" zu ermöglichen. Begründung: Durch parkende Autos und den Winkel der Ausfahrt sowie den kleinen Bogenverlauf der Straße "Am Weißkirchner Berg" ist der Blick auf den von Kalbach kommenden Verkehr stark eingeschränkt und erfordert jeweils das leichte Einfahren in die Straße "Am Weißkirchner Berg". Dies stellt für Radfahrer*innen und entgegenkommende Fahrzeuge eine durch einen Verkehrsspiegel vermeidbare Gefährdungsstelle dar. Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 305/12 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4893 2023 Die Vorlage OF 305/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 306/12 Betreff: Parkbuchten in der Straße Am Hopfenbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eingezeichnete Parkbucht an der Kreuzung Am Hopfenbrunnen / Weißkirchener Berg zu verlegen. Begründung: Die Straßen-Einmündung, Am Hopfenbrunnen/Weißkirchener Berg, ist für Rad- und Autofahrer eine gefährliche Stelle. Am Ende der Straße, Am Hopfenbrunnen, ist eine Parkbucht eingezeichnet, die sich zu nahe an der Kreuzung Weißkirchener Berg befindet. Die abbiegenden Fahrzeuge, sowohl vom Hopfenbrunnen in den Weißkirchener Berg, als auch die abbiegenden Fahrzeuge vom Weißkirchener Berg in die Straße Am Hopfenbrunnen, haben hier durch parkende Pkw keine sichere Sicht in die jeweilige Straße. Bürger berichten, daß es an dieser Kreuzung durch abbiegende Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 306/12 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4894 2023 Die Vorlage OF 306/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2022, OF 304/12 Betreff: Schraffuren Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1, 2. gegenüber der Einmündung der Straße "Am Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" in einer Breite von mindestens 10 m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg", siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig PKWs an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße hier in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.09.2022, OF 285/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022 1. Die Vorlage OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 285/12 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung und An der Bergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Straße "Am Hasensprung" auf Höhe der Hausnummer 93 eine Grenzmarkierung für das Halteverbot (Zeichen 299 StVO) anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Der Magistrat wird außerdem gebeten, gegenüber der Einmündung der Straße "Am Höllenberg" in die Straße "An der Bergstraße" ein Halteverbot (Zeichen 299 StVO) in einer Breite von mindestens 10 m vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten "An der Bergstraße" / "Habichtsweg" aus anzubringen, siehe Skizze: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, vom Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 268/12 Nebenvorlage: Antrag vom 14.10.2022, OF 304/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2925 2022 1. Die Vorlage OF 268/12 wird durch die Vorlage OF 285/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 285/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 304/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 296/12 Betreff: Parkverbotsstreifen (Sperrfläche) in der Bachstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zur Verkehrssicherung in der Bachstraße / Einmündung Kalbacher Hauptstraße Sperrflächen zur Verkehrssicherung einzurichten. Begründung: In der Bachstraße werden regelmäßig Pkw's an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße geparkt. Da die Bachstraße kurz vor, bzw hinter einer Kurve in die Kalbacher Hauptstraße einmündet, muß die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Sperrflächen können hier hilfreich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 296/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 304/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durch die Erhöhung der Bordsteinkanten den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern. Weiterhin soll geprüft und berichtet werden, 1. ob eine Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), möglich ist, Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. ob Straßenschilder an Hausfassaden angebracht oder, falls nicht möglich, an Stellen versetzt werden können, die nicht die Nutzung des Fußgängerbereichs einschränken, Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme 3. ob die Probleme des engen Straßenraums nachhaltig gelöst werden und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen 4. oder ob eine Variante für den nordwestlichen Bereich mit drei Einbahnstraßen (Am Hopfenbrunnen von Zum Bergwerk bis In der Wink, In der Wink nach Osten und Am Brunnengarten nach Süden von In der Wink bis Zum Bergwerk) die Vermeidung von Umfahrungsverkehr bei gleichzeitiger Entlastung bei Abfahrten nach Spielen des FC Kalbach erreichen würde. Begründung: Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Durch eine schwebende Aufhängung der Laternen und eine Montage von Straßenschildern an Hauswänden (natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümer:innen) könnten einige der engsten Stellen, an denen man mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator nicht mehr vorbeikommt ohne auf die Straße auszuweichen, entschärft werden. Damit wären die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Während all dies nur "Symptombekämpfung" ist, versucht Punkt #3 die Probleme des starken Verkehrs grundlegender zu lösen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, einen guten Teil des Verkehrs auf die Umgehungsstraße zu verlagern oder sogar ganz zu vermeiden, weil z. B. für den Weg zu Bäcker, Bank oder Blumenladen Spaziergang oder das Fahrrad attraktiver werden als das Auto. Alternativ wäre auch denkbar, einen Einrichtungsbetrieb per Ampeln zu realisieren wie dies an manchen Baustellen geschieht. Hier befürchten wir aber neben längeren Rückstaus vor allem auch neue, gefährliche Situationen durch Fahrzeuge aus Einmündungen und Ausfahrten im genannten Straßenabschnitt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2022, OF 179/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 153/12 Betreff: Mehr und sicherer Raum für Fußgänger in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, den ohnehin sehr knappen Platz auf den Bürgersteigen an der Kalbacher Hauptstraße zwischen den Hausnummern 6b und 37 durchgängig in ganzer Breite für Fußgänger:innen nutzbar zu machen und ihn besser gegen das Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu sichern 1. durch Abschaffung der massiven Laternenmasten zu Gunsten einer frei schwebenden Aufhängung zwischen den Hausfassaden der beiderseitigen Gebäude (in Abstimmung mit deren Eigentümer:innen), Bild: Laternenmast #11 vor der Kalbacher Hauptstraße 37, eigene Aufnahme 2. indem Straßenschilder versetzt, zusammengefasst an Hausfassaden angebracht werden und 3. durch die Erhöhung der Bordsteinkanten zur Sicherung gegen leichtes Überfahren durch Kraftfahrzeuge. Bild: Bordstein vor der Kalbacher Hauptstraße 24, eigene Aufnahme Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Probleme nachhaltig lösen lassen und die Bürgersteige verbreitert werden können, wenn man folgende Straßenabschnitte in Einbahnstraßen umwandelt (jeweils genannt in der zulässigen Fahrtrichtung, siehe auch folgende Skizze): - Kalbacher Hauptstraße von Neugasse bis Talstraße (mit Freigabe zur Fahrt gegen die Fahrtrichtung für Linienbusse) - In der Wink von Am Brunnengarten zum Am Hopfenbrunnen - Am Brunnengarten von In der Wink bis Zum Bergwerk Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Bürgersteige an der Kalbacher Hauptstraße sind im genannten Bereich sehr eng. Kommen dann noch Laternenmastern oder Verkehrsschilder hinzu, reicht die Breite für Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren an mehreren Stellen nicht mehr aus. Dies betrifft die Laternen 2695-0004 - 0011 inklusive 0004A und 0004B. Aufgrund des engen Straßenquerschnitts fahren Kraftfahrzeuge häufig über Teile des Bürgersteigs, um trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu erzwingen. Die sehr niedrigen, teils sogar fast zur Straße niveaugleichen Bordsteine unterstützen dies leider sehr leicht. Die genannten Maßnahmen ermöglichen es, die Bürgersteige an den kritischen Punkten sicherer nutzbar zu machen. Die Einführung zusätzlicher Einbahnstraßenregelungen hat das Potenzial, die Verkehrsprobleme noch dauerhafter zu lösen und sollte daher geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2022, OF 164/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 153/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1730 2022 Anregung an den Magistrat OM 1731 2022 1. Die Vorlage OF 153/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 164/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 164/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 179/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2022, OF 148/12 Betreff: Anbringung fehlender Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße/Talstraße/Am Weißkirchener Berg und in der Langen Meile Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung zusätzlicher Abfallbehälter entlang der gesamten Kalbacher Hauptstraße, Talstraße, Am Weißkirchener Berg und in der Lange Meile zu veranlassen. (Mit besonderem Augenmerk auf den Abschnitt zwischen dem Rewe Lebensmittelgeschäft und der Kalbacher Hauptstraße) Begründung: An allen aufgezählten Straßen* befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. (Bis auf vier Stück, siehe Anhang Karte mit Markierung X) Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. *(Ausgenommen sind alle Mülleimer die an Bushaltestellen des ÖPNV angegliedert sind) Fotos: Privat Quelle: Google Map Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 148/12 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
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